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GUTEX Holzfaserdämmplatten – überzeugend im Brand- und Schallschutz.
Neue bauaufsichtlich zugelassene Prüfzeugnisse für schall- und
brandschutzgeprüfte Dach- und Wandaufbauten bieten Bauherren und Planern
größtmögliche Sicherheit beim Einsatz von GUTEX Dämmplatten aus Holz.
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Bei der Bauplanung einzelner Bauteile ist es wichtig die Brandschutz- und Schallschutzeigenschaften der Konstruktion mit in die Überlegungen einzubeziehen. Diese sind, neben dem Hitzeschutz im Sommer, Kälteschutz im Winter, der Diffusionsoffenheit und der baubiologischen Unbedenklichkeit, weitere wichtige positive Eigenschaften von Holzfaserdämmplatten. Unter Berücksichtigung von Bauvorschriften, Rahmenbedingungen sowie Wünschen der Bauherren lassen sich im Vorfeld, dank der geprüften Aufbauten mit Schall- und Brandschutzwerten, leicht die richtigen Konstruktionsvarianten aussuchen.
Die DIN-Norm verlangt für Gebäudetrennwände Mindestanforderungen was den Brand- und Schallschutz betrifft. Gemäß DIN-Norm ist eine Feuerwiderstandklasse F90 und ein Schallschutzwert von R`w von 57 dB mindestens gefordert. Bei der Außenwand hängen die Schallschutzanforderungen von der Höhe des bestehenden Außenlärmpegels ab, welcher nach DIN 4109 ermittelt wird. Brandschutzanforderungen an Außenwände sind von der Art der Bebauung und Lage des Gebäudes auf dem Grundstück abhängig.
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Brandschutz:
GUTEX Holzfaserdämmplatten sind bezüglich des Materials in der Euroklasse E als normal entflammbar eingestuft. Die Feuerwiderstands-klasse betrachtet das Bauteil als Ganzes. Hier erreichen Konstruktionen mit Holzfaserdämmplatten die Klasse F30-B bis F90-B. F90 bedeutet ein Stand-halten der Konstruktion für 90 Minuten. Das Bauteil darf nicht zusammen-fallen, es darf kein Durchbrand entstehen und die Oberseite (d.h. die Seite, die nicht dem Feuer direkt ausgesetzt ist) darf in dieser Zeit eine Tempe-ratur von 180°C nicht übersteigen. GUTEX Holzfaserdämmplatten bleiben durch ihre hohe Wärmespeicherfähigkeit deutlich unter diesem Wert.
Der Gesundheitsaspekt im Brandfall ist ebenso wichtig. Bei der Verbrennung von Holzfaserplatten findet eine Verkohlung der oberen Schicht statt, die den Weiterbrand verzögert. Problematisch bei manchen anderen Dämmmaterialien ist auch das Schmelzen und Abtropfen, was bei Holzfaserdämmplatten aber ausgeschlossen ist.
Schallschutz:
Um auch die Schallschutzanforderungen an die Außenbauteile wie z.B. Außenwand oder Gebäudetrennwand erfüllen zu können, ist es notwendig entsprechende Nachweise bzw. Prüfungen vorlegen zu können. Durch die hohe Poriosität, hohes Raumgewicht und ihre Biegeweichheit, haben Holzfaserdämmplatten eine hervorragende Schallabsorption. Alle in den ABP´s (allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis) aufgeführten Schallwerte sind inklusive aller am Bau auftretenden Nebenwege dargestellt. Dies bedeutet, dass bei der Berechnung der Schallwerte keine Abzüge durch Schallnebenwege und deren Verluste vorgenommen werden müssen.
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Beispiel eines geprüften Bauteils aus dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis
(P-SAC 02/III-321): Holzständerwand außen verputzt.
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Gipskartonplatte 12,5 mm
Installationsebene mit GUTEX Thermoinstal 50 mm
Holzwerkstoffplatte 15 mm
Konstruktionsholz 160 x 60 mm
Gefachdämmung mit GUTEX Thermoflex 160 mm
GUTEX Thermowall 100 mm
GUTEX Putzsystem
U-Wert: 0,14 W/m2K (inkl. 10% Holzanteil)
Phasenverschiebung: 18,4 h
Schalldämmwert RW,R: 47 dB
Brandschutz: F30-B innen, F90-B außen
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GUTEX bietet als einziger Hersteller mit dem allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnis P-172 34405-ift ein Instrument, in dem gleichzeitig Schall- und Brandschutzkennwerte für verschiedene Gebäudetrennwand-aufbauten nachgewiesen werden.
Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.gutex.de/downloads/
Eine aktuelle Broschüre „Konstruktionsvorschläge“ steht zum Download bereit.
Basisdokumente:
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis der ift, Rosenheim (P-172 34405-ift)
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis der MFPA Leipzig (P-SAC 02/III-321)
GUTEX Holzfaserplattenwerk, H. Henselmann GmbH Co KG, Gutenburg 5, 79761 Waldshut-Tiengen,
Fon: 07741/6099-0, Fax: 07741/6099-57, E-Mail: info@gutex.de, Internet: www.gutex.de |
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Zip-Dokument
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Copyright © 2012 GUTEX Holzfaserplattenwerk H. Henselmann GmbH + Co KG • Gutenburg 5 • D-79761 Waldshut-Tiengen • Telefon: 07741 / 60 99-0 • Fax: 07741 / 60 99-57