Energieeffizientes Dämmen lohnt sich

– für Sie und die Umwelt

BEG EM – Energetische Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden

Bis zu 20 % Zuschuss zur Dämmung beim BAFA beantragen

Bei Wohngebäuden betragen die förderfähigen Ausgaben bis zu 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Bei Nichtwohngebäuden werden bis zu 1.000 €/m2 Nettogrundfläche gefördert, insgesamt maximal 5 Mio. €.

  • Die Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) sowie die Erneuerung oder Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Der Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung


Es werden alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und die  Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Dazu gehören die Kosten für das Material und deren Einbau durch das beauftragte Fachunternehmen.

Bei privaten Eigenleistungen werden die Materialkosten gefördert, wenn ein Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten bescheinigt. Beachten Sie bitte, dass Materialrechnungen den Namen des Antragstellers ausweisen müssen und nur förderfähige Posten enthalten dürfen.

Ebenfalls förderfähig sind Kosten, die bei der Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahmen anfallen oder die deren Energieeffizienz erhöhen oder absichern: 

  • Baustelleneinrichtung
  • Rüstarbeiten
  • Bautechnische Voruntersuchungen an der Gebäudehülle
  • Wand- und Deckendurchbrüche inklusive Dämmmaßnahmen
  • Maler- und Putzarbeiten
  • Ausbau und Entsorgung von energetisch relevanten Altanlagen etc.

 

Eine aktuelle Auflistung aller geförderten Maßnahmen und Nebenkostenfinden Sie hier.

Eigenleistungen sind nicht förderfähig

Eigenleistungen und dabei entstehende Materialkosten fördert die BEG durch die fehlende Qualitätssicherung nicht. Sie suchen ein Fachunternehmen in Ihrer Nähe? Wir helfen gerne weiter: 
Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Bauteilen der thermischen Gebäudehülle Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Umax in W/(m2K) bzw. der max. Wärmeleitfähigkeit λ in W/(mK)
Wohngebäude und Zonen von NichtwohngebäudenT ≥ 19°CZonen von Nichtwohngebäuden mit 12°C< T < 19°C

Bauteilgruppe: Außenwände 

 Außenwand0,200,25
 Einblasdämmung/Kerndämmung bei bestehendem zweischürigem Mauerwerk λ ≤ 0,035 W/(m∙K)  λ ≤ 0,040 W/(m∙K)
Außenwände bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude0,450,55
Außenwände mit Sichtfachwerk (Innendämmung bei Fachwerkaußenwänden, Erneuerung der Ausfachung)0,650,80

Bauteilgruppe: Dachflächen sowie Decken und Wände gegen ungeheizte Räume, 

Bodenflächen

Dachflächen von Schragdächern und dazugehörige Kehlbalkanlagen 0,14 0,25
Dachgauben  0,200,25
Oberste Geschossdecken und Wände (einschließlich Abseitenwände) gegen ungeheizte Dachräume 0,140,25
Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung  0,140,20
 Dachflächen bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders verhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude höchstmögliche Dämmstoffdicke (Flachdächer, Schrägdächer sowie dazugehörige Kehlbalkenlage, Dachgauben oder oberste Geschossdecken)λ ≤ 0,40 W/(m∙K)λ ≤ 0,40 W/(m∙K)
Wände gegen Erdreich oder ungeheizte Räume sowie Kellerräume 0,250,25
Decken gegen Außenluft von unten0,250,25
Geschossdecken gegen Außenluft von unten0,200,25
Bodenflächen gegen Erdreich0,250,25
Neuer Fußbodenaufbau bei bestehenden Bodenflächen gegen Erdreich (nur NWG)0,350,35

Für Bauteile von Gebäuden mit Auflagen des Denkmalschutzes im Sinne des § 105 GEG (Wohn- und Nichtwohngebäude) sowie sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz bei Wohngebäuden gelten jeweils angepasste Anforderungswerte gemäß der obenstehenden Tabelle.  

Erforderliche Nachweise
  • Nachweise für die wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung
  • Bestätigung eines Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste zum Aufbau und der Art der Dämmung und zum wärmebrückenminimierten und luftdichten Einbau
  • Herstellernachweise der energetischen Eigenschaften, insbesondere bei Dämmmaßnahmen zu den Bemessungswerten der Wärmeleitfähigkeit der verbauten Materialien
  • Vorhabenbezogene Rechnungen mit dem Namen des Antragstellers, der förderfähigen Maßnahme, der Arbeitsleistung, dem Durchführungszeitraum sowie der Adresse des Gebäudes samt Nachweise über die unbar geleisteten Zahlungen

Wohngebäude

Das BAFA fördert energetische Einzelmaßnahmen mit einer Mindestinvestition von 2.000 € (brutto). Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben von bis zu 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

Setzen Sie die Maßnahmen im Rahmen eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) um, können Sie einen zusätzlichen Förderbonus von 5 % erhalten.

Energieberatung für Wohngebäude

Den iSFP erhalten Sie von einem zugelassenen Energieberater, der Sie vor Ort berät. Das BAFA übernimmt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Die Höchstförderung bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt 1.300 €; bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten 1.700 €. Zudem übernimmt das BAFA bis zu 500 € der Beratungskosten für die Erläuterung des Energieberatungsberichts in der Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung. 

Der Förderantrag kann auch durch den Energieeffizienz-Experten selbst gestellt werden.

Was leistet der Energieberater? 

Er nimmt Ihr Gebäude unter die Lupe, identifiziert das Energieeinsparpotenzial und entwickelt einen Sanierungsfahrplan gemäß Ihren Vorstellungen. Dieser Plan kann eine komplette oder schrittweise Sanierung beinhalten. Voraussetzung ist, dass Ihr Wohngebäude in Deutschland steht, mindestens zehn Jahre alt ist und überwiegend zum Wohnen dient.

Ebenfalls gefordert & gefördert: Fachplanung und Baubegleitung

Sie können 50 % der Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten geltend machen, die unmittelbar durch die energetischen Einzelmaßnahmen an Ihrem Gebäude entstehen. Hierzu zählen auch Thermografie-Aufnahmen und Luftdichtheitsmessungen.

 Möchten Sie bei Ihrem Vorhaben Bauteile wiederverwenden, können Sie auch ggf. anfallende Kosten für Beratung und Gutachten in die förderfähigen Investitionen einrechnen. Die Höchstgrenze beträgt 5 €/m2 Nettogrundfläche bzw. 20.000 € pro Zuwendungsbescheid.

Die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) schließt die Nutzung des Steuerbonus und die steuerliche Absetzung von Handwerkerleistungen gemäß § 35 a Absatz 3 Einkommensteuergesetz aus.

Nichtwohngebäude

Das BAFA fördert energetische Einzelmaßnahmen mit einer Mindestinvestition von 2.000 € (brutto). Der Fördersatz beträgt bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben von bis zu 1.000 €/m2 Nettogrundfläche, maximal 5 Mio. € insgesamt.

Bezuschusste Energieberatung für Nichtwohngebäude (DIN V 18599)

Damit Ihre energetische Sanierung ein Erfolg wird, übernimmt das BAFA bis zu 80 % der förderfähigen Kosten für die Vor-Ort-Beratung durch einen zugelassenen Energieberater – maximal jedoch 8.000 € in Abhängigkeit von der Nettogrundfläche des Nichtwohngebäudes:

  • Unter 200 m2 Nettogrundfläche: max. 1.700 € Zuschuss
  • 200 m2 bis 500 m2 Nettogrundfläche: max. 5.000 € Zuschuss
  • Mehr als 500 m2 Nettogrundfläche: max. 8.000 € Zuschuss

Bei einer zusätzlichen Förderung mit Mitteln anderer Beratungsprogramme als denen des Bundes (zum Beispiel der Länder) dürfen die gesamten Fördermittel 90 % der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen.

Ziel der Energieberatung ist ein Sanierungskonzept, mit dessen Hilfe Sie Ihr Nichtwohngebäude entweder Schritt für Schritt energetisch sanieren (Sanierungsfahrplan) – oder in einem Zug ein förderfähiges Effizienzgebäude gemäß KfW erreichen können. Bauen Sie neu, muss ein Effizienzgebäude das Ziel sein.

Bei der Antragstellung müssen Sie einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Er erstellt zunächst eine technische Projektbeschreibung (TPB) zur Erläuterung der geplanten Maßnahmen. Diese Beschreibung lädt er beim auf der Webseite des BAFA hoch, um die für den Förderantrag notwendige TPB-ID zu erhalten.

FAQ zur BEG

Antworten auf Fragen zu den aktuellen Förderregelungen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).