BEG WG – Energetische Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden
Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen der KfW
Wohngebäude – Kredit (261)
Sie können einen zinsgünstigen Förderkredit bis maximal 120.000 € für den Neubau und bis zu 150.000 € für die Sanierung oder den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzhauses beantragen. Die Tilgungszuschüsse liegen zwischen 5 % und 25 % – abhängig vom Effizienzhaus-Standard.
Das Programm fördert auch die Umwidmung von Nichtwohnflächen wie Scheunen, Lager- oder Fabrikhallen in Wohnfläche. Darunter fallen Wohneinheiten zur dauerhaften Wohnnutzung mit eigenem Zugang, Kochgelegenheit, Badezimmer und Toilette.
Förderfähig sind die Bau- und Baunebenkosten oder der Immobilienkaufpreis – jeweils ohne Grundstückskosten.
Effizienzhaus | Tilgungszuschuss in % | Betrag je Wohneinheit |
Effizienzhaus 40 mit NH-Klasse | 5 % von max. 120.000 € Kreditbetrag je Wohneinheit | max. 6.000 € |
Ab 01.03.2023 werden Neubauten mit dem neuen Teilprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) gefördert.
Sie erhalten Fördermittel für alle energetischen Maßnahmen an einem fünf Jahre oder älteren Gebäude, die zu einer Effizienzhaus-Stufe führen – einschließlich Baunebenkosten für Architekten oder Ingenieure sowie Wiederherstellungskosten, zum Beispiel für das Verputzen der Fassadendämmung. Bei privaten Eigenleistungen werden die Materialkosten gefördert, wenn ein Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten bescheinigt. Beachten Sie bitte, dass Materialrechnungen den Namen des Antragstellers ausweisen müssen und nur förderfähige Posten enthalten dürfen.
Mit Ausnahme des Denkmal-Standards müssen alle Effizienzhäuser Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein: Eine Heizkreis-Vorlauftemperatur von 55° C im Auslegungsfall und Betrieb darf nicht überschritten werden.
Kaufen Sie eine frisch sanierte Immobilie, werden die Kosten der energetischen Sanierung gefördert. Diese sind gesondert auszuweisen, zum Beispiel im Kaufvertrag.
Effizienzhaus | Maximaler Kreditbetrag | Standardförderung | Boni | ||
Tilgungszuschuss | Maximaler zinsvorteil | WPB | SerSan | ||
Effizienzhaus 40 | 120.000 € | 20 % | 15 % | 10 % | 15 % |
Effizienzhaus 40 NH- oder EE-Klasse | 150.000 € | 25 % | 15 % | 10 % | 15 % |
Effizienzhaus 55 | 120.000 € | 15 % | 15 % | 10 % | 15 % |
Effizienzhaus 55 NH- oder EE-Klasse | 150.000 € | 20 % | 15 % | 10 % | 15 % |
Effizienzhaus 70 | 120.000 € | 10 % | 15 % | ||
Effizienzhaus 70 NH- oder EE-Klasse | 150.000 € | 15 % | 15 % | 10 % (nur EE) | |
Effizienzhaus 85 | 120.000 € | 5 % | 15 % | ||
Effizienzhaus 85 NH- oder EE-Klasse | 150.000 € | 10 % | 15 % | ||
Effizienzhaus Denkmal | 120.000 € | 5 % | 15 % | ||
Effizienzhaus Denkmal NH- oder EE-Klasse | 150.000 € | 10 % | 15 % |
10 % WPB-Bonus (Worst Performance Building)
Für die Sanierung eines Worst Performing Buildings erhalten Sie 10 % Extra-Tilgungszuschuss, wenn Sie es zum Effizienzhaus 40, 55 oder 70 Erneuerbare-Energien-Klasse sanieren. Der Bonus ist kumulierbar mit der EE- oder NH-Klasse.
Zu den WPB zählen Gebäude, die energetisch zu den schlechtesten 25 % in Deutschland gehören. Diese fallen gemäß gültigem Energieausweis in die Klasse H oder sind vor 1957 erbaut worden, wobei mindestens 75 % der Außenwandfläche noch nicht energetisch saniert worden sind. Eine Wärmedämmung, ein Wärme- oder Fassadenputz, die bis 31.12.1983 umgesetzt wurden, gelten nicht als energetische Sanierung!
15 % SerSan-Bonus (serielle Sanierung)
Sie erhalten 15 % Bonus für die serielle Sanierung zum Effizienzhaus 40 oder 55. Eine serielle Sanierung erfolgt mithilfe digitaler Planung, industrieller Vorfertigung der Fassaden- bzw. Dachelemente sowie standardisierter Prozesse, wodurch sie oftmals schneller, einfacher und kostengünstiger realisiert ist als eine individuelle Sanierung.
Der Bonus ist kumulierbar mit der EE-Klasse und dem WPB-Bonus. Bei gemeinsamer Beantragung von WPB- und SerSan-Bonus erhalten Sie insgesamt maximal 20 % Bonus.
Für die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Baubegleitung gelten jeweils die gleichen Höchstbeträge und Zuschüsse.
Gebäude | Max. förderfähige Kosten | Tilgungszuschuss |
Ein-/Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus | 10.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50 %, bis zu 5.000 € |
Eigentumswohnung (sofern mind. 3 Wohneinheiten im Gebäude) | 4.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50 %, bis zu 2.000 € |
Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten | 4.000 € je Vorhaben, bis zu 40.000 € je vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50 %, bis zu 20.000 € |