Seit dem 12. August 2026 ist die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) unmittelbar in jedem Mitgliedstaat anzuwenden. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und legt verbindliche Vorschriften für die Gestaltung, Kennzeichnung, das Recycling und die Berichterstattung von Verpackungen fest – und zwar für den gesamten europäischen Markt.
Für alle, die Bauprodukte planen, vertreiben oder einbauen, wirft dies praktische Fragen auf: Was ändert sich auf der Baustelle, was muss dokumentiert werden und welche Informationen benötigen Sie von Ihrem Hersteller? Auf dieser Seite finden Sie die Antworten – und alle relevanten Dokumente an einem Ort.
Hier finden Sie die Konformitätserklärungen zu unseren Produktfamilien. Gutex bewahrt diese Unterlagen gemäß den gesetzlichen Anforderungen auf und stellt sie den zuständigen Behörden auf Verlangen zur Verfügung.
Die PPWR trat am 11. Februar 2025 in Kraft und ist seit dem 12. August 2026 grundsätzlich anwendbar. D.h. seit diesem Datum müssen die unmittelbar geltenden Vorschriften grundsätzlich angewendet werden. Da es sich um eine Verordnung und nicht um eine Richtlinie handelt, gilt sie in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar und in identischer Form – die nationalen Verpackungsgesetze werden an sie angepasst und nicht umgekehrt.
Ihre drei Ziele:
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