PPWR – EU-Verpackungsverordnung

Informationen und Dokumente
EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle

PPWR – Was die neuen EU-Verpackungsvorschriften für Sie bedeuten

Seit dem 12. August 2026 ist die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) unmittelbar in jedem Mitgliedstaat anzuwenden. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und legt verbindliche Vorschriften für die Gestaltung, Kennzeichnung, das Recycling und die Berichterstattung von Verpackungen fest – und zwar für den gesamten europäischen Markt.
Für alle, die Bauprodukte planen, vertreiben oder einbauen, wirft dies praktische Fragen auf: Was ändert sich auf der Baustelle, was muss dokumentiert werden und welche Informationen benötigen Sie von Ihrem Hersteller? Auf dieser Seite finden Sie die Antworten – und alle relevanten Dokumente an einem Ort.

PPWR-Dokumente

Hier finden Sie die Konformitätserklärungen zu unseren Produktfamilien. Gutex bewahrt diese Unterlagen gemäß den gesetzlichen Anforderungen auf und stellt sie den zuständigen Behörden auf Verlangen zur Verfügung.

 

Konformität Druckfeste Platten

Konformität Druckfeste Platten

Konformität Thermofibre

Konformität Thermofibre

Konformität Thermoflex

Konformität Thermoflex

Was ist das PPWR?

Eine Regelung für ganz Europa

Die PPWR trat am 11. Februar 2025 in Kraft und ist seit dem 12. August 2026 grundsätzlich anwendbar. D.h. seit diesem Datum müssen die unmittelbar geltenden Vorschriften grundsätzlich angewendet werden. Da es sich um eine Verordnung und nicht um eine Richtlinie handelt, gilt sie in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar und in identischer Form – die nationalen Verpackungsgesetze werden an sie angepasst und nicht umgekehrt.

Ihre drei Ziele:

  • Weniger Verpackungsabfall. Verbindliche Reduktionsziele pro Kopf: −5 % bis 2030, −10 % bis 2035 und −15 % bis 2040, jeweils gemessen am Referenzwert von 2018.
  • Bessere Recyclingfähigkeit. Alle Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie tatsächlich recycelt werden können, wobei ab 2030 Mindestanteile an recyceltem Material für Kunststoffverpackungen vorgeschrieben sind. Eine echte Kreislaufwirtschaft.
  • Harmonisierte Kennzeichnung, klarere Anweisungen zur Mülltrennung und nachvollziehbare Verantwortlichkeiten entlang der gesamten Lieferkette.
Was ändert sich nun?

Die wichtigsten Anforderungen auf einen Blick

Haben Sie Fragen zu den Verpackungen von PPWR und Gutex?

Unsere technischen Berater helfen Ihnen dabei, zu klären, was die Verordnung für Ihr konkretes Projekt bedeutet.

Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter ppwr@gutex.de oder telefonisch unter +49 7741 6099-700.