Energieeffizientes Dämmen lohnt sich

– für Sie und die Umwelt

Steuerbonus

Steuerliche Förderung Ihrer neuen Wärmedämmung von bis zu 20 % bzw. 40.000 €

Seit 1. Januar 2020 erlauben Ihnen die Förderprogramme des Klimaschutzprogramms, Kosten für die energetische Sanierung Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Völlig unbürokratisch, ohne Beantragung und ohne, dass Sie einen Energieberater hinzuziehen müssen. Sollten Sie jedoch mit einer KfW-Förderung rechnen, müssen Sie sich entscheiden: Wählen Sie die steuerliche Förderung oder einen zinsverbilligten Kredit oder rückzahlungsfreien Zuschuss der KfW.

Geregelt ist die steuerliche Förderung im „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ (§ 35c EStG.) Sie gilt für alle Maßnahmen, die bis 1. Januar 2030 abgeschlossen werden.

Der Förderbetrag wird direkt von Ihrer Einkommensteuerschuld abgezogen und nicht wie üblich vom zu versteuernden Einkommen. Die Erstattung ist somit unabhängig von Ihrem Steuersatz (vorausgesetzt, die Steuerschuld ist mindestens so hoch wie der errechnete Förderbetrag).

Die Förderung verteilt sich auf drei Jahre und ist auf 20 % der Aufwendungen (max. 40.000 €) begrenzt.

 

JahrAbzug in %Maximaler Abzug
Im Jahr der Fertigstellung7 %max. 14.000 €
2. Jahr nach Fertigstellung7 %max. 14.000 €
3. Jahr nach Fertigstellung6 %max. 12.000 €
Total
20 %
max. 40.000 €

Beispielkalkulation

Wärmedämmung von Außenwand, Dachfläche und Geschossdecke: Kosten 80.000€

Jahr

Abzug in %

Ersparnis

2020

7% von 80.000 €

5.600 €

2021

7% von 80.000 €

5.600 €

2022

6% von 80.000 €

4.800 €

Steuerersparnis gesamt
20% von 80.000 €
16.000 €

Laut Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht können Sie folgende Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz geltend machen:

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster oder Außentüren
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind

Für alle Sanierungsmaßnahmen sind technische Mindestanforderungen festgelegt, die für eine steuerliche Förderung erfüllt sein müssen. Nachfolgend ein Auszug, die vollständige Liste finden Sie in der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV).

 

Bauteil max. U-Wert W/(m²·K)Dicke* Dämmstoff 
Zwischensparrendämmung mit Aufsparrendämmung 0,14z. B. 180 mm + 120 mm ThermoflexThermofibre für Zwischensparrendämmung;  Ultratherm für Aufsparrendämmung 
Aufdachdämmung 0,14z. B. 220 mm + 60 mm Thermosafe-homogen, Ultratherm
Zwischensparrendämmung mit Aufsparren- und Untersparrendämmung0,14z. B. 160 mm 
+ 80 mm 
+ 60 mm 
ThermoflexThermofibre für Zwischensparrendämmung;  Ultratherm für Aufsparrendämmung; Multitherm für Untersparrendämmung 
Flachdächer 0,14ca. 140 mm Thermoflat mit Überdämmung 80 mm
Außenwände 0,20z. B. 160 mm + 60 mm 

z. B. 120 mm + 70 mm 

Thermowall WDVS bei Holzrahmenbau 

 
Sanierung mit Durio Fassadendämm-System bei verputzter / hinterlüfteter Fassade

Außenwand bei Baudenkmalen und erhaltenswerter Bausubstanz0,45z. B. 50–80 mmIntevio Innendämmsystem oder Thermowall WDVS
Innendämmung bei Fachwerkaußenwänden sowie Erneuerung der Ausfachungen0,65z. B. 30–50 mmIntevio Innendämmsystem oder Thermoroom
Oberste Geschossdecke (nicht ausgebauter Dachraum) 0,14ca. 160–280 mm Thermosafe-homogen 
Kellerdecke (zu unbeheizten Räumen) 0,25ca. 80–120 mm Thermoroom oder Thermowall 

 

* abhängig von örtlichen Verhältnissen und verwendeten Bau-/Dämmstoffen

  • Zusätzlich zu den technischen Mindestanforderungen gibt es weitere Anforderungen, die Sie für eine Förderung Ihrer Modernisierungsmaßnahmen gegeben sein müssen:
  • Das Gebäude muss bei Sanierungsbeginn älter als zehn Jahre und zu „eigenen Wohnzwecken genutzt“ sein.
  • Die Förderung ist an das Objekt gebunden. Bei mehreren Eigentümern kann sie nur einmal in Anspruch genommen werden.
  • Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Hinsichtlich Außen- oder Innendämmung sind dies Meisterbetriebe, die Stuckateurarbeiten oder Maler- und Lackierungsarbeiten, Zimmer-, Tischler- und Schreinerarbeiten oder Dachdeckerarbeiten durchführen dürfen.
  • Das Fachunternehmen oder der beauftragte Energieberater muss eine nach amtlichen Muster vorgegebene Bescheinigung.
  • Gefördert wird der Betrag, der für maßnahmengebundene Materialkosten und den fachgerechten Einbau angefallen ist. Die Rechnung des Fachunternehmens muss daher folgende Forderungen erfüllen:
    • Sie ist auf den Steuerpflichtigen ausgestellt.
    • Sie weist die energetische Maßnahme, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse des begünstigten Objektes aus.
    • Sie ist in deutscher Sprache ausgefertigt.
  • Es muss ein Nachweis vorliegen, dass die Zahlung auf das Konto des Fachunternehmens erfolgt ist (Barzahlung nicht gestattet).
  • Nachweis, dass das Gebäude selbst bewohnt ist
  • Nachweis, dass das Gebäude älter als zehn Jahre ist
  • Rechnung des Fachunternehmens
  • Überweisungsnachweis über die Rechnungssumme
  • Erklärung des Fachunternehmens, dass die Mindestanforderungen eingehalten sind

Die steuerliche Entlastung können Sie nicht mit anderen staatlichen Förderungen kombinieren. Sie können sie nur an einer Stelle in der Steuererklärung geltend machen: Wurden die Ausgaben nach § 35c EStG geltend gemacht, können sie beispielsweise nicht mehr als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.