ENERGIEEFFIZIENTES DÄMMEN LOHNT SICH 

– für Sie und die Umwelt

Bayerisches Holzbauförderprogramm

500 € Zuschuss pro gebundener Tonne CO2

Bayern belohnt Bauherren mit einem Zuschuss von 500 € pro Tonne CO2, die durch die Verwendung von Vollholzprodukten, Holzwerkstoffen sowie Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen gebunden wird. Die maximale Gesamtzuwendung beträgt 200.000 € je Baumaßnahme. Bitte beachten Sie, dass Sie Antragstellung zwar bis 31.12.2022 möglich ist, der Fördertopf aber bereits ausgeschöpft ist (Stand 08.2022).

Dämmstoff-Material

Verbautes Volumen

 
m3

Dichte  (inkl. Holzfeuchte)

 
kg/m3 (lutro)

Verbaute Holzmasse (ohne Zusatzstoffe)

kg

Gebundenes CO2

  

kg

Zuschuss (gerundet)

  

Holzfaserdämmplatte10015112.92823.70111.850
Holzfaser-Einblasdämmung*100  7.2453.623
Holzfaser-Dämmmatte*100  7.2453.623
Zellulose Einblas-Dämmstoff100804.0507.2453.623
Hanf-/Flachsvlies100453.2305.9222.961
Expandierter Kork100387.27313.3336.667
Stroh1001009.09116.6678.333

Förderfähig ist der Neubau, die Erweiterung und Aufstockung von Gebäude kommunaler Gebietskörperschaften sowie mehrgeschossigen Gebäuden in Holzbauweise ab Effizienzhaus-55-Niveau.

Gebäude kommunaler Gebietskörperschaften: Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten, Altersheime etc. mit mindestens 300 m2 Bruttogeschossfläche

Mehrgeschossige Wohngebäude: Gebäudeklasse 3, 4 und 5 nach Art. 2 Bayerische Bauordnung mit mindestens drei Wohneinheiten und einer Bruttogeschossfläche von mindestens 300 m2. Bei einer Aufstockung müssen mindestens zwei Wohneinheiten mit einer zusätzlichen Bruttogeschossfläche von mindestens 100 m2 realisiert werden.  

Die Gebäude und Baumaßnahmen müssen mindestens auf Effizienzhaus-Niveau 55 ausgeführt werden und folgende Anforderungen:

  • Die Tragwerkskonstruktion muss überwiegend aus Holz bestehen. Mindestens muss die tragende Konstruktion der Gebäudehülle sowie ein weiteres tragendes Bauteil in Holzbauweise realisiert werden.
  • Das Holz und die Holzbauteile müssen aus nachweislich nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
  • Die von den kohlenstoffspeichernden Baustoffen erzielte CO2-Bindung muss mittels der jeweils aktuellen Version des bereitgestellten Berechnungstools (s. Spalte links unter „Formulare“) nachgewiesen werden. 
     

*Berechnung der CO2-Bindung von Holzfaser-Einblasdämmung und -Dämmmatte
Diese Dämmstoffe sind im Berechnungstool noch nicht aufgeführt, so dass sie gemäß Richtlinie dem nächstliegenden Datensatz zuzuordnen sind – z. B. Material mit ähnlicher Dichte. Wir empfehlen, GUTEX Thermoflex und GUTEX Thermofibre der Kategorie „Zellulose-Einblas-Dämmstoff“ zuzuordnen.

Zu den förderfähigen Baustoffen zählen die in der jeweils aktuellen Version des Berechnungstools aufgeführten Vollholzprodukte und Holzwerkstoffe sowie Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen.

Förderanträge reichen Sie vor Maßnahmenbeginn bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein, also der örtlichen Regierung.

  • Die aktuellen Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
  • Anträge werden bis 31. Dezember 2022 entgegengenommen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt bis zum 31.12.2023. Bis zu diesem Termin ist auch der Nachweis über den Einbau der förderfähigen Baustoffe und die Errichtung der förderfähigen Holzkonstruktionselemente zu erbringen.
  • Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist durch einen einfachen Verwendungsnachweis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen, spätestens bis 31. Dezember 2024.
  • Für bereits begonnene Vorhaben kann keine Förderung gewährt werden.

Das Bayerische Holzbauförderprogramm ist mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.