Energieeffizientes Dämmen lohnt sich

– für Sie und die Umwelt

Wie beantrage ich BEG bei der KfW?

Schritt für Schritt zur Förderung Ihres energieeffizienten Gebäudes

  1. Energieeffizienz-Experten an Bord holen 
    Planen Sie Ihre Bau- und Sanierungsmaßnahme gemeinsam mit einem Energieeffizienz-Experten, der in der Liste der dena geführt ist. 

    Streben Sie eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse an, benötigen Sie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Voraussetzung für dessen Vergabe ist die Durchführung einer Nachhaltigkeitsbewertung des Vorhabens auf Grundlage eines bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems sowie die Überprüfung der erreichten Qualitäten durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Eine aktuelle Auflistung der verfügbaren Bewertungssysteme und Zertifizierungsstellen finden Sie auf www.nachhaltigesbauen.de
     
  2. Finanzierungspartner finden
    Kredite erhalten Sie über den Finanzpartner Ihrer Wahl. Dies kann Ihre Hausbank sein oder eine andere Geschäftsbank, eine Sparkasse, Genossenschaftsbank, Direktbank, Bausparkasse, ein Versicherer oder ein Finanzmakler. 
    Legen Sie ihm die „Bestätigung zum Antrag“ vor, die Sie von Ihrem Energie­effizienz-Experten erhalten haben. Planungs- und Beratungs­leistungen rund um Ihr Bau- oder Sanierungsvorhaben können Sie schon vor Ihrem Förderantrag in Anspruch nehmen.
     
  3. Kreditvertrag abschließen & Vorhaben starten 
    Unterschreiben Sie den mit Ihrem Finanzierungspartner vereinbarten Kreditvertrag, damit er Ihre Förderung beantragen kann. Nun können Sie Ihr Vorhaben starten und Ihr Effizienzhaus oder -gebäude kaufen oder das Startsignal für die Bau- bzw. Sanierungsarbeiten geben – jedoch ohne Rechtsanspruch auf Förderung. Wenn Sie dieses Risiko ausschließen möchten, müssen Sie die Förderzusage abwarten. 
     
  4. Bestätigung einreichen & Tilgungszuschuss erhalten
    Reichen Sie nach Beendigung der Arbeiten die „Bestätigung nach Durchführung“ für Wohngebäude oder die „gewerbliche Bestätigung nach Durchführung“ für Nichtwohngebäude bei der KfW ein. Sie erhalten die Bestätigung von Ihrem Energieeffizienz-Experten – oder bei einem Heizungstausch von Ihrem Fachunternehmen. Bei Kauf einer Immobilie händigt Ihnen Ihr Bauträger oder Fertighaushersteller die Bestätigung aus. Die KfW prüft die Bestätigung und schreibt Ihnen den Tilgungszuschuss gut.

FAQ zur BEG

Antworten auf Fragen zu den aktuellen Förderregelungen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

KfW-Förderprodukte, die Sie mit der BEG kombinieren können 

Kredit für den Bau oder Kauf eines  Eigenheims oder einer Eigentumswohnung

Sie nutzen Ihr Wohneigentum selbst? Dann erhalten Sie über das Wohneigentumsprogramm (124) einen langfristigen zinsgünstigen Kredit über max. 100.000 € für den Bau oder Kauf Ihrer eigenen vier Wände. Förderfähig sind die Bau- und Baunebenkosten sowie die Kosten für Grundstück und Außenanlagen bzw. der Kaufpreis einschließlich Nebenkosten sowie Instandsetzungs-, Umbau- und Modernisierungskosten.  

Das Wohneigentumsprogramm (134) fördert den Kauf von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum mit einem zinsgünstigen Kredit von bis zu 50.000 €.  

Sie können die Wohneigentumsprogramme (124/134) mit der BEG kombinieren.

Kredit für den Bau oder Kauf eines  Eigenheims oder einer Eigentumswohnung

Neben der energetischen Sanierung fördert die KfW einbruchhemmende Maßnahmen und den Abbau von Barrieren. Warum nicht Maßnahmen kombinieren? Dann erhöhen Sie Ihren Wohnkomfort und legen zugleich den Grundstein dafür, auf lange Sicht selbstständig in Ihren Wänden wohnen zu können. Sie planen Nachwuchs? Die KfW unterstützt auch familiengerechte Umbaumaßnahmen, die Raum für sperrige Kinderwagen schaffen.

Detaillierte Infos auf www.kfw.de 

Kostenfreie KfW-Servicehotlines 
 

0800 539 9007 für Privatpersonen

0800 539 9001 für Unternehmen
 

Erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr.

www.kfw.de