02.08.2022

BAYERN FÖRDERT HOLZBAUWEISE ZUR ERREICHUNG SEINER KLIMAZIELE

Nachdem Bayern am 1. Juni 2022 das Bayerische Holzbauförderprogramm (BayFHolz) aufgelegt hat, um seine Klimaziele zu erreichen und bis 2040 klimaneutral zu werden, sind die Fördertöpfe Anfang August bereits ausgeschöpft und zeugen so von der Relevanz der Förderung – und der nachhaltigen Bauweise mit Holz. Für weitere Interessenten wurde eine Warteliste eröffnet. Für jede Tonne CO2, die durch die Verwendung von Vollholzprodukten, Holzwerkstoffen und Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen gebunden wird, gibt es einen Zuschuss von 500 Euro.

Ein Förderansatz mit Strahlkraft – weitere Bundesländer wollen folgen

Unter dem Strich reduziert die Bezuschussung die Bau- und Dämmkosten von öffentlichen Gebäuden und Wohngebäuden der Gebäudeklasse 3, 4 und 5 in so hohem Maße, dass insbesondere auch der Einsatz von Holzfaserdämmung spürbar Rückenwind erfährt.

 

Dämmstoff-Material
Verbautes Volumen
Dichte 
(inkl. Holzfeuchte)
Verbaute Holzmasse 
(ohne Zusatzstoffe) 
Gebundenes
CO2
Zuschuss (gerundet)
 

m3

kg/m3 (lutro)

kg

kg

Holzfaser-dämmplatte

100

151

12.928

23.701

11.850

Holzfaser-Einblas-dämmung*

100

  

7.245

3.623

Holzfaser-Dämmmatte*

100

  

7.245

3.623

Zellulose Einblas-Dämmstoff

100

80

4.050

7.245

3.623

Hanf-/Flachs-vlies

100

45

3.230

5.922

2.961

Expandierter Kork

100

38

7.273

13.333

6.667

Stroh

100

100

9.091

16.667

8.333

Dieser Rückenwind weht zwar aktuell nur in Bayern, jedoch heißt es aus gut informierten Kreisen, dass zahlreiche Bundesländer mit vergleichbaren Förderprogrammen nachziehen werden.

1. Wie hoch ist Förderung?

  • Die Zuwendung beträgt 500 € je Tonne der in den Holzbauelementen und Dämmstoffen gebundenen Menge CO2.
  • Die maximale Gesamtzuwendung beträgt 200.000 € je Baumaßnahme.
Rund 19.400 € Zuschuss zur Holzfaserdämmung eines Wohnhauses der GK 3
Rund 16.400 € Zuschuss zur Holzfaserdämmung eines Kindergartens

Berechnungen auf Basis realistischer Gebäudegrundrisse. Dämmung der Außenhüllflächen mit druckfesten Holzfaserdämmplatten und flexiblen -matten (Gefachdämmung) mindestens gemäß Holzbau-Standard auf EH55-Niveau.

  • Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch und nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Welche Gebäude und Baumaßnahmen werden gefördert?

Förderfähig ist die gespeicherte Kohlenstoff- bzw. gebundene CO2-Menge für den Neubau, die Erweiterung und Aufstockung von Gebäude kommunaler Gebietskörperschaften sowie mehrgeschossigen Gebäuden in Holzbauweise ab Effizienzhaus-55-Niveau.

  • Gebäude kommunaler Gebietskörperschaften: Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten, Altersheime etc. mit mindestens 300 m2 Bruttogeschossfläche
  • Mehrgeschossige Wohngebäude: Gebäudeklasse 3, 4 und 5 nach Art. 2 Bayerische Bauordnung mit mindestens drei Wohneinheiten und einer Bruttogeschossfläche von mindestens 300 m2. Bei einer Aufstockung müssen mindestens zwei Wohneinheiten mit einer zusätzlichen Bruttogeschossfläche von mindestens 100 m2 realisiert werden.

3. Wie lauten die Förderanforderungen?

Damit ein Gebäude gemäß BayFHolz förderfähig ist, muss es folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die Tragwerkskonstruktion muss überwiegend aus Holz bestehen. Mindestens muss die tragende Konstruktion der Gebäudehülle sowie ein weiteres tragendes Bauteil in Holzbauweise realisiert werden.
  • Das Holz und die Holzbauteile müssen aus nachweislich nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
  • Die von den kohlenstoffspeichernden Baustoffen erzielte CO2-Bindung muss mittels der jeweils aktuellen Version des bereitgestellten Berechnungstools (s. Spalte links unter „Formulare“) nachgewiesen werden.
*GUTEX Holzfaser-Einblasdämmung & Dämmmatte: Tipps zur Tool-Nutzung

Die Holzfaserdämmmatte und lose Holzfasern sind in der Liste aktuell noch nicht aufgeführt, obwohl sie förderfähig sind. Die Richtlinie besagt, dass solche Materialien dem nächstliegenden Datensatz (z. B. Material mit ähnlicher Dichte oder ähnlichen Bauprodukt) zuzuordnen sind.

-> Entsprechend empfehlen wir, GUTEX Thermoflex und GUTEX Thermofibre der Kategorie „Zellulose-Einblas-Dämmstoff“ zuzuordnen.

  • Das Gebäude muss mindestens als Effizienzhaus 55 ausgeführt werden.

4. Welche Baustoffe werden gefördert?

Zu den förderfähigen Baustoffen zählen die in der jeweils aktuellen Version des Berechnungstools aufgeführten Vollholzprodukte und Holzwerkstoffe sowie Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen.

GUTEX Pyroresist: einsetzbar bis Gebäudeklasse 4/5

Neben der Holzfaser-Einblasdämmung GUTEX Thermofibre, der flexiblen Dämmmatte GUTEX Thermoflex, druckfesten Dämmplatten wie GUTEX Thermowall oder GUTEX Thermosafe kommt der GUTEX Pyroresist wall eine besonders hohe Bedeutung zu, da diese als einzig erhältliche Holzfaserdämmplatte bei erhöhten brandschutztechnischen Anforderungen in Bauteilen bis Gebäudeklasse 4/5 einsetzbar ist.

-> Technisches Datenblatt, Konstruktionsvorschläge und weitere Infos zu GUTEX Pyroresist wall finden Sie hier.

5. Wie erfolgt die Antragstellung?

Förderanträge reichen Sie bzw. der Energie-Effizienz-Experte vor Maßnahmenbeginn bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein – also bei der örtlich zuständigen Regierung.

  • Die Antragsformulare in den aktuell gültigen Versionen finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
  • Anträge werden noch bis 31. Dezember 2022 entgegengenommen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt bis zum 31.12.2023. Bis zu diesem Termin ist auch der Nachweis über den Einbau der förderfähigen Baustoffe und die Errichtung der förderfähigen Holzkonstruktionselemente zu erbringen.
  • Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist durch einen einfachen Verwendungsnachweis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen, spätestens bis 31. Dezember 2024.
  • Für bereits begonnene Vorhaben kann keine Förderung gewährt werden.

6. Ist die BayFHolz mit der BEG z. B. kombinierbar?

Ja, das Bayerische Holzbauförderprogramm ist mit anderen Förderprogrammen kombinierbar. Angesichts seiner hohen finanziellen Anreize kann es sich für Bauherren durchaus lohnen, über eine Ausführung des Neubaus als Effizienzhaus 40 mit NH-Klasse nachzudenken. Denn das für den Erhalt der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erforderliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) belegt die ökologische, ökonomische, funktionale und technische Qualität des Gebäudes – und somit seine zukunftsweisende Bauweise, was die finanzielle Bewertung bei Verkauf oder Vermietung erleichtert – und die Vermarktungschancen der Immobilie nochmals erhöhen kann.

Clemens Jesenitschnig

Corporate Communication Manager